Überblick Erwerbsminderungsrente

Wer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ganztägig gearbeitet hat, steht im Regelfall mit dem Krankengeld wesentlich besser da als mit einer Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus den regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung zu versendenden Renteninformationen. Darin werden drei Zahlen aufgeführt. Die erste Zahl gibt Auskunft über die zu erwartende Erwerbsminderungsrente, wenn die Erwerbsminderung unmittelbar zuvor eingetreten ist.
Die Erwerbsminderungsrente deckt im Regelfall nicht einmal ansatzweise den bisherigen Lebensstandard ab. Von daher ist es auch sinnvoller, statt einer Erwerbsminderungsrente Krankengeld in Anspruch zu nehmen.
Der Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen, auf die die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet wird.
Aber auch nach Beendigung des Krankengeldanspruches ist die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente wirtschaftlich häufig nicht sinnvoll, weil ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen kann, dessen Höhe im Regelfall ebenfalls die Erwerbsminderungsrente übersteigt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sowohl Krankenkasse wie auch Arbeitsagentur während des Leistungsbezuges in die Rentenkasse einzahlen, wodurch sich der spätere Rentenanspruch erhöht.
All das sind Vorüberlegungen, die man unbedingt anstellen sollte, bevor man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt.